Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sofern eine krankheitswertige Symptomatik vorliegt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Zu Beginn können bis zu 150 Minuten psychotherapeutische Sprechstunde und 4 mal 50 Minuten probatorische Sitzungen durchgeführt werden, in denen geklärt wird, ob eine Behandlung indiziert ist.
Privat Versicherte
Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenübernahme von den individuell geschlossenen Versicherungsverträgen ab und ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapieaufnahme nach den für Sie geltenden Bedingungen. Falls Sie mich zunächst kennenlernen und sich bezüglich einer Therapieaufnahme ausführlicher beraten lassen möchten, können wir gerne einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren
Selbstzahler
Falls Sie Ihre Krankenkasse nicht um die Kostenübernahme bitten möchten oder die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, können Sie die Therapie privat bezahlen. Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind steuerlich absetzbar.